Rückkehr in die Krankenversicherung möglich
Seit 01. April 2007 ist ehemaligen Versicherten der GKV und seit 01. Juli 2007 ehemaligen Versicherten der PKV die Rückkehr in ihre jeweilige Krankenversicherung möglich.
Die Gründe, warum vielen Selbstständigen und Freiberuflern von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten Krankenversicherung gekündigt wurde und diese dadurch ihren Versicherungsschutz verloren haben, sind meist ähnlich gelagert:
Kundenzahlungen blieben aus, was oftmals einen riesigen „Rattenschwanz“ an nicht gezahlten Rechnungen hinter sich herzog, führte oftmals auch dazu, dass die Versicherungsbeiträge zur freiwilligen Versicherung in der GKV und der Krankenvollversicherung in der PKV nicht gezahlt werden konnten. Die Folge: Die Kündigung und der Verlust des Versicherungsschutzes.
In der PKV werde die „Rückkehrer“ dabei in den so genannte Standardtarif aufgenommen.
Dieser ist vom Leistungsumfang her mit der GKV vergleichbar.
Eine Private Krankenkasse kann dabei niemanden, der zur Aufnahme berechtigt ist, für den Standardtarif ablehnen. Im Standardtarif ist – im Gegensatz zu den anderen Tarifen in der PKV – die Höhe des Beitrages auch nicht vom Gesundheitszustand abhängig. Es gelten auch keine Altersbeschränkungen.
Außerdem wird es nicht so sein, dass man extra einen Privatkredit aufnehmen muss, um bei erneutem Beitragsrückstand die Beiträge in voller Höhe auszugleichen. Der Standardtarif gewährleistet nämlich, dass der Versicherte durch die Prämienzahlung nicht überlastet wird.
Der monatliche Beitrag übersteigt nämlich nicht die Höchstgrenze, die auch für die GKV gilt, diese liegt zurzeit bei 500 Euro. Wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht, oder durch die Zahlung des vollen Beitragssatzes bestehen würde, muss die Private Krankenkasse den Beitrag halbieren. Kann auch dieser Betrag nicht aufgebracht werden, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss.
Ab 2009 wird der Standardtarif durch den Basistarif abgelöst.
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- Veröffentlicht:
- 11.27.07
- Kategorie:
- Krankenversicherung, Kredit
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