Altersvorsorge für Selbständige Altersvorsorge für Selbständige

Altersvorsorge für Selbständige

Da Selbständige in der Regel kein Geld mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, müssen sie sich um ihre Altersvorsorge selbst kümmern.
Oft haben allerdings Selbständige wenig Geld übrig um ihre Altersvorsorge privat abzusichern. Auch die Bundesregierung hat dies erkannt und auch wegen Bedenken der Altersarmut bei vielen Selbständigen, eine staatliche Förderung für Selbständige ähnlich der Riester Rente geschaffen.
Die sogenannte Rürup Rente gewährt Alleinstehende Beiträge bis zu 20.000 Euro jährlich in diese Rürup Rente einzuzahlen, bei verheirateten sind insgesamt 40.000 Euro möglich.
Von diesen Beiträgen sind ab 2008 genau 66 Prozent steuermindernd und dieser Prozentsatz erhöht sich von Jahr zu Jahr um 2 Prozent bis insgesamt 100 Prozent erreicht sind.
Frühestens ab dem 60. Lebensjahr ist die Rente beziehbar und in der Ansparzeit kann die Rürup-Rente weder beliehen vererbt noch verkauft werden.
Es ist ratsam bei der Rürup Rente eine Hinterbliebenen Absicherung mit einzubauen, da sonst das einbezahlte Geld weg ist, wenn der Selbständige in der Ansparzeit versterben würde.
Das Geld fällt ohne diese Absicherung sonst an die Versichertengemeinschaft .
Ebenso haben Selbständige die Möglichkeit über die Rürup-Rente auch einen Berufsunfähigkeitsversicherung mit einzuschließen.
Wichtig ist für Selbständige, das dies eingezahlte Kapital in die Rürup Rente bei Arbeitslosigkeit nicht angetastet werden kann und somit die Altersvorsorge bestehen bleibt auch wenn ALG II bezogen wird.

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